Wir hoffen sehr, dass die Genehmigungsverfahren für unsere Windparks in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Verwaltungen sind unverändert dabei, die Anmerkungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in ihren Abwägungen zu berücksichtigen. Bei der folgenden Aufstellung gehen wir davon aus, dass sich keine Erkenntnisse ergeben, die unseren Planungen entgegenstehen.
- Februar: In Schüttorf und Bad Bentheim beraten die jeweiligen Fachausschüsse über die Änderungen der Flächennutzungspläne.
- Es folgt standardmäßig die Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses. Einen Monat lang können neue Stellungnahmen zum konkretisierten Entwurf der Bauleitplanung eingereicht werden.
- April / Mai: Gibt es keine gravierenden neuen Hinderungsgründe, fassen die politischen Gremien einen Feststellungsbeschluss zum Flächen-nutzungsplan.
- Mai / Juni: Einreichung für das immissions-schutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Landkreis Grafschaft Bentheim. Dieser Verfahrensschritt sollte nach neuen Vorgaben nicht länger als sechs Monate dauern.
- Januar / Februar 2025: Wenn alles gut geht, erhalten wir die Genehmigung zur Errichtung der Windparks.