Flächenziel mit geplanten Projekten erreichbar

Nach einer aktuellen Erhebung des Landkreises Grafschaft Bentheim wird voraussichtlich das vom Bund vorgegebene Flächenziel für die Ausweisung von Potenzialflächen für Windkraftanlagen erreicht. Darüber informierte die Verwaltung im jüngsten Planungsausschuss. Der Bund hat als Stichtag den 31. Dezember 2027 ausgegeben. Die niedersächsische Landesregierung will das allerdings schon bis Ende 2026 schaffen.

Die bestehenden Windenergieflächen ergeben 0,56 % der Landkreisfläche. Die Vorgabe des Landes Niedersachsen beläuft sich auf 1,28 %. Inklusive der derzeit geplanten Projekte – unter anderem auch unsere in der Brechte und am Nordkamp – könnten bis zum Stichtag ca. 2 % Landkreisfläche ausgewiesen sein. Allerdings ist damit zu rechnen, dass nicht alle Projekte wie vorgesehen umsetzbar sein werden. Dass die Zahlen nicht höher sind, liegt daran, dass etwa durch den Flughafen Nordhorn-Range und Naturschutz-Auflagen große Flächen nicht für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen.

Die Kommunen haben bei der Ausweisung von Windparks Planungshoheit. Gleichzeitig nimmt das Land die Landkreise für das Erreichen des Flächenziels in die Pflicht. Daher werden die Flächen der einzelnen Gemeinden einfach addiert. Erreicht ein Landkreis in der Summe sein Flächenziel nicht, greift zum 1. Januar 2028 die sogenannte Privilegierung Plus. Damit wäre im ganzen Landkreis einer planerisch ungesteuerten Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich Tür und Tor geöffnet. Das will vermutlich niemand. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass die Prozesse in den Verwaltungen und bei allen Projektierern nun zügig ablaufen.

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